Die Klasse A gilt für Krafträder, die auch mit Beiwagen betrieben werden dürfen, mit einem Motorvolumen über 50 cm³ oder über 45 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Führerschein darf ohne Umweg über leistungsgeminderte Klassen ab 24 Jahre gemacht werden. Der Führerschein gilt auch für die Klasse L (Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge) und M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor).
Wir schulen auf einer Kawasaki ER-6n ABS mit 53 kW Leistung.
Die Kosten für die Schulung betragen:
Grundbetrag: | (Für die allgemeinen Aufwendungen inklusive des theoretischen Unterrichts) | 280 | € |
Vorstellungsentgelte: | Theoretische Prüfung (ohne amtliche Prüfgebühr, die extra zu entrichten ist.) | 80 | € |
Praktische Prüfung (ohne amtliche Prüfgebühr, die extra zu entrichten ist.) | 180 | € | |
Fahrstunde | zu je 45 min | 50 | € |
Sonderfahrten | zu je 45 min (Bundes- und Landstraßen, Autobahnen, Dämmerung und Nachtfahrten) | 60 | € |
Grundbetrag für mehrere Klassen zusammen: | A + B oder A (18) + B oder A1 + BF17 oder A1 + BE + BF17. |
300 | € |