Die Klasse B gilt für Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und bis 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz. Am Fahrzeug darf ausserdem ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden, wobei Auto und Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Außerdem muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher sein, als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Der Führerschein gilt auch für die Klasse L (Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge) und M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor).
Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, muss der Führerschein BE gemacht werden. Der Anhänger darf maximal das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges wiegen.
Wir schulen auf Audi Q3 und V250 Automatik.
Die Kosten für die Schulung betragen:
Grundbetrag: | (Für die allgemeinen Aufwendungen inklusive des theoretischen Unterrichts) | 280 | € |
Vorstellungsentgelte: | Theoretische Prüfung (ohne amtliche Prüfgebühr, die extra zu entrichten ist.) | 80 | € |
Praktische Prüfung (ohne amtliche Prüfgebühr, die extra zu entrichten ist.) | 180 | € | |
Fahrstunde | zu je 45 min | 45 | € |
Sonderfahrten | zu je 45 min (Bundes- und Landstraßen, Autobahnen, Dämmerung und Nachtfahrten) | 55 | € |
Grundbetrag für mehrere Klassen zusammen: | A + B oder A (18) + B oder A1 + BF17 oder A1 + BE + BF17. |
300 | € |